Deutsches Rotes Kreuz, Erste Hilfe Rettung, Rettungsdienst, Auto, Fahrzeug, VW, VolkswagenFoto: D. Möller / DRK

§ 1 und § 2 der Satzung des DRK Neureut

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§ 1 - Name, Rechtsform, Mitgliedschaft

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Name, Rechtsform, Mitgliedschaft

(1) Der Ortsverein führt als Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes,
Kreisverband Karlsruhe e.V. den Namen "Deutsches Rotes Kreuz
Ortsverein Neureut e.V.". Er hat seinen Sitz in Karlsruhe-Neureut und ist ein
rechtsfähiger Verein. Die Satzungen des Bundes-, des Landes- und des
Kreisverbandes sind für den Ortsverein und seine Gliederungen
(Gemeinschaften, Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und
Einrichtungen) sowie für deren Mitglieder verbindlich. Die Bestimmungen
der übergeordneten Verbände gehen denen des nachgeordneten
Verbandes vor.

(2) Sein Kennzeichen ist das völkerrechtlich anerkannte rote Kreuz auf weißem
Grund.

(3) Seine Tätigkeit erstreckt sich auf das Gebiet des Karlsruher Stadtteils
Neureut.

(4) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Neureut e.V. verwirklicht
eigenverantwortlich einheitliche Regelungen nach § 16 Abs. 3 in Verbindung
mit §§ 5 Abs. 1, 13 Abs. 3 und 19 Abs. 3 der Bundessatzung, nach § 16 Abs.
2 Ziff. 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 Unterabs. 3, § 20 Abs. 3 und § 23 der
Satzung des Landesverbandes und nach § 24 Abs. 9 der Satzung des
Kreisverbandes.

(5) Mitglieder des Ortsvereins sind
-  natürliche und juristische Personen (§ 8)
-  Ehrenmitglieder (§ 9)

(6) Der Ortsverein vermittelt seinen Mitgliedern die Mitgliedschaft im Deutschen
Roten Kreuz.

§ 2 - Selbstverständnis

§ 2 Selbstverständnis

(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände,
Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des
Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im
Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der
ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen
Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des
Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.
(2) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Neureut bekennt sich zu den sieben
Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:

-
 Menschlichkeit
- Unparteilichkeit
- Neutralität
- Unabhängigkeit
- Freiwilligkeit
- Einheit
- Universalität

Diese Grundsätze sind für den Ortsverein und seine Gliederungen
(Gemeinschaften, Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und
Einrichtungen) sowie deren Mitglieder verbindlich.

Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee
vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und
Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten nationalen
Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der
Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

(3) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Neureut e.V. ist Mitgliedsverband des
Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Karlsruhe e. V. Der Ortsverein
Neureut e.V. ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (Gemeinschaften,
Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie
deren Mitglieder auf dem Gebiet des Ortsvereins Neureut e.V..

(4) Als Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Karlsruhe e. V.
nimmt der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Neureut e.V. die Aufgaben
wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren
Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des
Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren
Durchführung im Gebiet des Ortsvereins Neureut e.V. und vertritt in Wort,
Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und
des Friedens.

(5) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Neureut e.V. ist über den
Kreisverband Karlsruhe e. V. ein anerkannter Verband der Freien
Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe
und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und
menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung
der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.

(6) Das Jugendrotkreuz - derzeit keine Gruppe in Neureut- ist der anerkannte und eigenverantwortliche
Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungsund
Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das
Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner
Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz des Ortsvereins vertritt die Interessen
der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Ortsverein.

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